Implantate

Die Anwendung von Implantaten wurde in Deutschland im Jahre 1981 offiziell durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wissenschaftlich anerkannt. Der ursprüngliche Einsatzzweck von Implantaten war die Verankerung von Vollprothesen bei anatomisch besonders ungünstigen Kieferverhältnissen, bei denen eine konventionelle abnehmbare Vollprothese auch im besten Fall nicht mehr funktionsfähig zu gestalten ist. Implantate haben sich inzwischen jedoch auch bei zahlreichen anderen Formen von Zahnverlust bewährt.

Ob eine Implantatversorgung im Einzelfall in Frage kommt, klären Arzt und Patient gemeinsam. Dabei werden sie sich mit den Einsatzbereichen von Implantaten beschäftigen. Diese Einsatzgebiete nennt der Zahnmediziner Indikationen.

Verankerung einer Vollprothese (© KZBV)

Eine Indikation zur Implantation kann dann bestehen, wenn der Patient einen zahnlosen Unterkiefer aufweist, der einer konventionellen Vollprothese nicht genügend Stabilität (Halt durch Saugeffekt) bietet. Dies ist dann der Fall, wenn im Laufe der Jahre ausgeprägter Knochenabbau (Atrophie) stattgefunden hat, welcher bei langer Zahnlosigkeit oder mangelnder Prothesennachsorge auftreten kann.

Unterschreitet das verbleibende Knochenangebot des Kiefers jedoch das Mindestmaß, welches zur Verankerung ausreichend langer Implantate nötig ist, ist eine Einpflanzung nur nach vorbereitenden knochenaufbauenden Maßnahmen möglich.

Wenn die allgemeinen medizinischen Voraussetzungen zur Implantation erfüllt sind, gibt es folgende Versorgungsvarianten: Durch Einpflanzung von zwei bis vier künstlichen Zahnwurzeln ist es möglich, eine herkömmliche, herausnehmbare Unterkieferprothese durch Verbindungselemente so zu stabilisieren, dass der Patient in ästhetischer und funktioneller Hinsicht befriedigend rehabilitiert wird. Wenn ein Patient festsitzenden Zahnersatz (eine Brücke) wünscht, ist in der Regel im Unterkiefer die Implantation von mindestens sechs Implantaten, im Oberkiefer von acht Implantaten erforderlich.

Weitere Indikationen

  • Zahnloser Oberkiefer

    Im zahnlosen Oberkiefer ist durch den Einsatz moderner konventioneller Behandlungsverfahren eine befriedigende funktionelle und kosmetische Rehabilitation häufig auch ohne Implantation möglich. Zudem setzt der Oberkiefer durch seine lockere Knochenstruktur und die enge Nachbarschaft zu den Kieferhöhlen und dem Nasenboden der Implantation zunächst Grenzen. Implantationen im Oberkiefer wurden demnach früher auf Patienten mit sehr ungünstigen anatomischen Verhältnissen (z. B. Patienten mit unfall- oder tumorbedingten Kieferdefekten; Kieferversehrte) beschränkt. Heute liegen zuverlässige Verfahren für die Versorgung des zahnlosen Oberkiefers vor, die jedoch regelmäßig einen erhöhten Aufwand erfordern.

  • Große Zahnlücke

    Die große Zahnlücke oder mehrere große Zahnlücken setzen den herkömmlichen Versorgungsmöglichkeiten des Zahnarztes durch Eingliederung von festsitzendem Zahnersatz Grenzen. Die Eingliederung einer Brücke ist nur dann noch möglich, wenn die Lücke von gesunden Zähnen begrenzt wird und die Spannweite zwischen diesen Zähnen nicht zu groß ist. Soll eine Brücke eine Lücke mit einer Ausdehnung von mehr als drei fehlenden Zähnen überspannen, so kann dies ihre Langzeitprognose erheblich verschlechtern. In diesem Fall können Implantate die fehlenden Pfeilerzähne ersetzen und im Verbund mit natürlichen Zähnen festsitzende Brücken mit guter Prognose ermöglichen.

  • Verkürzte Zahnreihen

    Verkürzte Zahnreihen (Freiendsituationen) betreffen den Verlust aller großen Backenzähne einer oder beider Kieferhälften. Hier fehlt der für eine festsitzende Brücke notwendige hintere Pfeiler. Solche Gegebenheiten sind auf herkömmliche Weise nur in Grenzen mit herausnehmbarem oder festsitzendem Zahnersatz zu versorgen. Besonders schwierig sind Situationen, in denen die Backenzähne nur auf einer Kieferseite (einseitige Freiendsituationen) fehlen. Im Unterkieferseitenzahnbereich - wie im Oberkiefer - sind anatomische Nachbarstrukturen (z. B. Nerven) bei einer Implantation gefährdet. Vor der Einleitung implantologischer Maßnahmen sollte man daher alle sich bietenden Alternativen der Zahnheilkunde sorgfältig überdenken.

  • Einzelzahnlücken

    Einzelzahnlücken sind in allen Fällen den bekannten prothetischen Therapieverfahren zugänglich. Zur Brückenverankerung müssen jedoch die Zähne, die die Lücke begrenzen, präpariert werden. Bei völlig kariesfreien lückenbegrenzenden Zähnen fällt die Entscheidung entsprechend schwer: Immerhin werden nicht selten bis zu 60 Prozent der gesunden Hartsubstanz abgetragen. Alternativ bietet sich die Verwendung der sogenannten Adhäsivbrücke an, die an die gesunden Pfeilerzähne angeklebt wird und nur geringes Beschleifen dieser Zähne erfordert. Diese Versorgung ist risikoarm und vor allem bei Jugendlichen indiziert, bei denen das Wachstum noch nicht abgeschlossen ist.

Frühe Implantationen haben Vorteile

Implantate ermöglichen eine optimale Wiederherstellung von Funktion und Ästhetik, wenn die Versorgung frühzeitig genug erfolgt, d.h. bevor es durch den Verlust des natürlichen Zahnes und vor allem dessen Wurzel zu dem sonst unvermeidlichen Abbau (Resorption, Atrophie) des Kieferknochens kommt. Die knochenerhaltende Wirkung von Implantaten - nicht nur im Frontzahnbereich - durch die Einleitung der natürlichen Kaukräfte stellt grundsätzlich einen wesentlichen Vorteil der Implantation dar. Aber auch wenn es bereits zum Verlust von Kieferknochensubstanz gekommen ist, gibt es heute mehrere Verfahren, das verloren gegangene Knochenvolumen wieder aufzubauen. Die Behandlung dauert dann insgesamt länger.

Zahnersatz auf Implantaten

Patienten wollen keine "Implantate", ihr Wunsch ist Zahnersatz, der von natürlichen Zähnen funktionell und kosmetisch nicht zu unterscheiden ist. Das Implantat ist nur Mittel zu diesem Zweck.

Dentale Implantate kann man sich als künstliche Zahnwurzeln vorstellen. (© KZBV)

Kronen, Brücken oder Prothesen

Wenn die Implantate erfolgreich eingeheilt sind, kann die prothetische Versorgung vorgenommen werden. Dazu werden die Implantate durch Kopfteile (Pfosten) ergänzt. Auf diesen Kopfteilen können nun künstliche Zahnkronen oder Prothesen verankert werden. Die Behandlungsmaßnahmen zur Anfertigung solcher Konstruktionen ähneln im Prinzip dem Vorgehen bei der Versorgung natürlicher Zähne. Die Anforderungen an Zahnarzt und Zahntechniker sind jedoch besonders hoch, da schon geringste Ungenauigkeiten im Fertigungsprozess nach der Eingliederung zum Verlust der Implantate führen können. An dieser Stelle soll nochmals verdeutlicht werden, dass Implantate lediglich den Einsatz herkömmlicher prothetischer Restaurationen (Kronen, Brücken, Prothesen) ermöglichen. Diese Restaurationen werden durch Schrauben oder Aufzementieren mit den Implantaten verbunden.

Gestaltung hängt vom Pflegebedarf ab

Die Gestaltung des implantatgestützten Zahnersatzes richtet sich in besonderem Maße nach den Pflegeanforderungen an Implantate. Ablagerungen von Zahnbelag (Plaque) oder Zahnstein können Entzündungen auslösen, die das Implantat nachhaltig gefährden. Aus diesem Grunde muss der Zahnersatz eine leichte Zugänglichkeit der Halsbereiche der Implantate gewährleisten. Spezielle Hygieneartikel (z. B. Zahnzwischenraumbürsten) ermöglichen dem Patienten eine optimale Pflege der empfindlichsten Bereiche der Implantatkonstruktion. Allerdings bedingt diese "Pflegbarkeit" häufig ästhetische Einschränkungen besonders bei festsitzenden Restaurationen; Patienten vergleichen derartige Konstruktionen gelegentlich mit "Pfahlbauten". Herausnehmbare Prothesen bieten unproblematischere hygienische Voraussetzungen.