Die Anwendung von Implantaten wurde in Deutschland im Jahre 1981 offiziell durch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) wissenschaftlich anerkannt. Der ursprüngliche Einsatzzweck von Implantaten war die Verankerung von Vollprothesen bei anatomisch besonders ungünstigen Kieferverhältnissen, bei denen eine konventionelle abnehmbare Vollprothese auch im besten Fall nicht mehr funktionsfähig zu gestalten ist. Implantate haben sich inzwischen jedoch auch bei zahlreichen anderen Formen von Zahnverlust bewährt.
Ob eine Implantatversorgung im Einzelfall in Frage kommt, klären Arzt und Patient gemeinsam. Dabei werden sie sich mit den Einsatzbereichen von Implantaten beschäftigen. Diese Einsatzgebiete nennt der Zahnmediziner Indikationen.