Heil- und Kostenplan

Heil- und Kostenplan

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen so genannten Heil- und Kostenplan, der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für die Patientin oder den Patienten ausfällt.

Im Jahr 2005 wurde das Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Seitdem verwendeten Zahnarztpraxen einen rosafarbenen Heil- und Kostenplan, den Patienten selbst zur Prüfung und Genehmigung an ihre Krankenkasse per Post schicken mussten. Seit 1. Januar 2023 wird dieser Plan gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr ausgehändigt – er wird nun elektronisch von der Zahnarztpraxis an die Krankenkasse übermittelt.