Zahnzusatz­versicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich an den Behandlungskosten für Zahnkronen und Zahnersatz mit einem festen Festzuschuss. Patienten, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Besuche beim Zahnarzt in den letzten fünf oder sogar zehn Jahren nachweisen können, erhalten einen höheren Zuschuss. Den anderen Teil müssen sie selbst zahlen. Je aufwendiger der gewünschte Zahnersatz ist, desto höher ist auch der Eigenanteil des Patienten, denn der Zuschuss errechnet sich aus der sogenannten Regelversorgung. Damit ist die Versorgung gemeint, die nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse ausreichend ist. Private Zahnzusatzversicherungen können daher durchaus eine lohnende Investition sein, um mögliche hohe Zuzahlungen zu vermeiden.

Wann ist eine private Zahnzusatz­versicherung sinnvoll?

Bei Patientinnen und Patienten, die zu Parodontitis oder Karies neigen, steigt das Risiko, mit fortschreitendem Lebensalter Zahnkronen und/oder Zahnersatz zu benötigen. Die Tragedauer ist jedoch zeitlich begrenzt, so dass nach einigen Jahren oft kostenintensive Neuversorgungen notwendig werden. Bei jeder Versorgung entsteht ein Eigenanteil – dieser kann durch eine Zusatzversicherung reduziert werden.

Welchen Leistungsumfang sollte eine private Zahnzusatz­versicherung haben?

Zusatzversicherungen mit vergleichsweise geringem Beitrag versichern zumeist nur den Eigenanteil, der sich aus der Regelversorgung ergibt. Dann sind aber aufwendigere ästhetische Versorgungen mit höheren Materialkosten nicht versichert. Das gilt zum Beispiel bei Implantatversorgungen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung rechnet sich für Versicherte meistens nur dann, wenn der Versicherungsvertrag bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt. So sollten etwa eine weitgehende Kostenübernahme bei Zahnersatz und die Versorgung mit Implantaten vollumfänglich gewährleistet sein. Für den Einsatz von Inlays aus besonders hochwertigen Materialen wie Gold oder Keramik sowie keramische Verblendungen von Kronen und Brücken sollte das Versicherungsunternehmen die Übernahme von mindestens 50 Prozent der Kosten zusagen. Wünscht der Patient den Einsatz von Implantaten, so sollte bei dieser kostenintensiven Form der Versorgung auch der Knochenaufbau übernommen werden.

Das Kleingedruckte lesen

Um Vor- und Nachteile einer Zahnzusatzversicherung richtig abwägen zu können, sollten Patienten das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen genau studieren und bei Bedarf den Anbieter auf bestimmte Klauseln ansprechen. Eine vollständige Abdeckung aller Kosten für Zahnersatz ist auch mit der besten Versicherung in der Regel nicht gegeben. Etwa 15 Prozent der Kosten müssen Versicherte fast immer selbst tragen. Und nicht jede Versicherung kommt auch für jeden Zahnersatz auf. Manche Versicherungsunternehmen bieten Leistungen erst nach drei oder sogar acht Monaten nach Vertragsabschluss an oder haben Wartezeiten von bis zu vier Jahren, bis der volle Versicherungsschutz eintritt.

Die Wartezeiten sollen verhindern, dass eine Zusatzversicherung noch kurz vor einer benötigten Zahnersatzbehandlung abgeschlossen wird. Auch decken die Policen keine Leistungen ab, deren Notwendigkeit schon vor Vertragsabschluss bekannt war. Einige Versicherungen deckeln über mehrere Jahre mit Höchstsätzen ihre maximale jährliche Erstattung.

Werbung ist nicht alles

Leistungsvergleiche der verschiedenen Anbieter erleichtern die Entscheidung für eine Versicherung. Doch Vorsicht: Der versprochene Leistungsumfang ist eine Sache, die Abrechnung im Versicherungsfall eine andere. Hier sollten sich Patienten auch bei Ihrem Zahnarzt nach dessen Erfahrungen mit dem Anbieter in einem Versicherungsfall erkundigen.

Kann ein Antrag für eine Zusatz­­versicherung auch abgelehnt werden?

Zunächst einmal hat jeder Patient das Recht, eine Zahnzusatzversicherung zu beantragen. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Versicherungsunternehmen in bestimmten Fällen den Abschluss eines Vertrages verweigert, weil ihm die vermutlich entstehenden Kosten einfach zu hoch sind. Wird ein Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung gestellt, sollten durch den Versicherungsnehmer falsche Angaben zum Zustand von Zähnen und Zahnfleisch unbedingt vermieden werden. Viele Unternehmen prüfen spätestens nach Eingang der ersten Rechnung die zuvor gemachten Angaben des Versicherten. In Zweifelsfällen kann die Erstattung von Kosten auch verweigert werden. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten entsprechende Policen möglichst früh abgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt: je besser die orale Gesundheit bei Vertragsabschluss, desto niedriger die zu entrichtenden Beiträge und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Behandlungskosten im Ernstfall auch problemlos erstattet werden.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Zahnzusatz­versicherung verzichtbar?

Wer eine Versicherung abschließen will, sollte sich von seinem Zahnarzt umfassend beraten lassen. Dieser begleitet seinen Patienten häufig seit mehreren Jahren und kann gut einschätzen, ob eine zusätzliche Versicherung tatsächlich Sinn hat oder nicht. Denn wer keine Probleme mit den Zähnen hat und regelmäßig zur Vorsorge geht, benötigt meist lange Zeit weder Kronen noch Zahnersatz. Bei rechtzeitiger Behandlung von Zahnfleisch und Zähnen lässt sich der Zahnersatz häufig ganz vermeiden. Eine Zusatzversicherung ist dann überflüssig. Menschen mit natürlich guten Zähnen und gesundem Zahnfleisch, bei denen in absehbarer Zeit keine Zahnersatzbehandlung geboten ist, brauchen eine solche Versicherung nicht.