Gutachter­wesen

Mit dem Gutachterwesen gibt es in der Zahnmedizin eine einzigartige Form der zielgerichteten und einzelfallbezogenen Qualitätssicherung, die schon im Vorfeld einer Therapie greift. Das Gutachterwesen dient der Überprüfung der Behandlungsplanung und Therapie und ist in Verträgen mit den Krankenkassen geregelt. Die Gutachter sind unabhängig und entscheiden darüber, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung ist, die Versorgung nachgebessert werden kann oder eine Neuversorgung notwendig ist.

Mit einem Planungsgutachten kann die Krankenkasse bereits vor der Behandlung durch einen Gutachter prüfen lassen, ob Ihre geplante genehmigungspflichtige Behandlung fachlich angemessen ist und von der Krankenkasse bezuschusst werden kann.

Regressanspruch nach Behandlung

Haben Sie eine Beschwerde nach abgeschlossener Behandlung, wird in einem Mängelgutachten die Berechtigung dieser Beschwerde beurteilt. Wenn Sie Privatpatient sind oder außervertragliche Privatleistungen in Anspruch genommen haben, mit denen Sie unzufrieden sind, können Sie bei den Zahnärztekammern ein Gutachten – das sogenannte Privatgutachten – über die durchgeführte Behandlung beauftragen.

Der Zahnarzt hat für den eingegliederten Zahnersatz grundsätzlich eine zweijährige Gewähr zu übernehmen. Für den Patienten bedeutet dies, dass der behandelnde Zahnarzt den Zahnersatz in diesem Zeitraum nachzubessern hat, es sei denn eine Nachbesserung ist nicht möglich oder zumutbar. Ein Regress- bzw. Schadenersatzanspruch bei Zahnersatz setzt grundsätzlich das Vorliegen eines vom Zahnarzt verschuldeten Mangels voraus.

Planungsgutachten überwiegen

Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Anteil der gutachterlich beanstandeten Therapien an der Gesamtzahl der Zahnersatzbehandlungen im Promillebereich lag. Dies ist ein Indikator für eine insgesamt qualitativ hochwertige Versorgung. Der überwiegende Teil der Gutachten sind Planungsgutachten. Neben der qualitätsfördernden Begutachtung von Behandlungsplänen im Vorfeld der Behandlung gewährleistet Ihnen dieses System bei Beanstandungen der Versorgung nach der durchgeführten Behandlung eine zeitnahe und in der Regel abschließende Beurteilung. Das zahnärztliche Gutachterwesen genießt bei allen Beteiligten eine hohe Akzeptanz.

Schlichtungsstellen sind erfolgreich

Unabhängig vom Gutachterwesen können im Falle ernsthafter Konflikte zwischen Ihnen und Ihrem Zahnarzt Schlichtungsstellen bei den Zahnärztekammern angerufen werden. Diese auf der Basis der Heilberufsgesetze eingerichteten Stellen sind mit Zahnärzten und Juristen besetzt. Sie werden tätig, wenn sowohl Sie als auch Ihr Zahnarzt ihr Einverständnis gegeben haben und arbeiten dann in der Regel sehr erfolgreich. 90 Prozent der vorgelegten Streitfälle werden geschlichtet, nur 10 Prozent gehen vor Gericht. Informationen zu den Schlichtungsstellen erhalten Sie bei den zahnärztlichen Beratungsstellen.